ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht ist durch zahlreiche Gesetzesänderungen und Reformvorhaben
sowie eine sich rasch entwickelnde Rechtsprechung gekennzeichnet.

Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung und Expertise sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht und können unsere Mandanten in allen Verhandlungs- und Gestaltungsfragen fachkundig unterstützen.

Im Bedarfsfall übernehmen wir für unsere Mandanten die Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Unsere Leistungen im kollektiven Arbeitsrecht umfassen beispielsweise die Vereinbarung von Haustarifverträgen, die Betreuung bei der Vereinbarung eines Interessenausgleichs oder die Unterstützung bei Verhandlungen mit Betriebsräten im Zusammenhang mit Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen.

Auch bei der Umsetzung von Betriebsänderungen und Unternehmenskäufen beraten wir unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen kompetent und zuverlässig.

Beratungsschwerpunkte:

  • Individualarbeitsrechtliche Fragen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
  • Dienstvertragsrecht der Organe von Gesellschaften
  • Betriebsänderungen
  • Betriebsübergang
  • Tarifrecht
  • Kollektivarbeitsrecht
  • Arbeitsprozessrecht

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