MEDIZINRECHT

Bei der Beratung und Vertretung von Medizinern und medizinischen Einrichtungen verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Wir unterstützen sowohl in allen Statusfragen im Zusammenhang mit dem Vertragsarztrecht und Berufsrecht als auch bei der Wahl und Ausgestaltung der verschiedenen Formen ärztlicher Kooperation.

So gestalten wir zum Beispiel Verträge für Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren und begleiten die Zulassungs- und Genehmigungsprozesse gegenüber den zuständigen Ausschüssen und Abteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung.

Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit ärztlichen und nichtärztlichen Kooperationen zur Seite. Wir beraten und vertreten bei Streitfragen ebenso wie bei der Gestaltung und Entwicklung individueller Nachfolgeregelungen (Nachbesetzungsverfahren, Job-Sharing, Praxiskauf- und -verkauf)

Auch die Vertretung unserer Mandanten in sozialrechtlichen Belangen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer gehört zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei.

Beratungsschwerpunkte:

  • Gesellschafts- und Vertragsrecht aller Heilberufe
  • Praxisübernahme /-abgabe
  • Vertragsarztrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Dienst- und Arbeitsrecht der Heilberufe

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