MEDIZINRECHT

Bei der Beratung und Vertretung von Medizinern und medizinischen Einrichtungen verfolgen wir einen „ganzheitlichen Ansatz“ – und unterstützen daher sowohl in allen Statusfragen im Zusammenhang mit dem Vertragsarztrecht und Berufsrecht als auch bei möglichen Kooperations- und Gesellschaftsformen.

So gestalten wir zum Beispiel rechtssichere Verträge für Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren.

Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten zur Seite (etwa bei Streitfragen aus ärztlicher und nichtärztlicher Kooperation) und vertreten unsere Mandanten in sozialrechtlichen Belangen – beispielsweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer.

Auch die Gestaltung und Entwicklung individueller Nachfolgeregelungen sowie die Rechtsberatung im Rahmen von Praxis- oder Anteilsverkäufen sind Beispiele für
das Leistungsspektrum unserer Kanzlei.

Beratungsschwerpunkte:

  • Gesellschafts- und Vertragsrecht aller Heilberufe
  • Praxisübernahme /-abgabe
  • Vertragsarztrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Dienst- und Arbeitsrecht
    der Heilberufe

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