Bei öffentlichen und privaten Bau- und Infrastrukturprojekten beraten wir in Fragen
des öffentlichen Baurechts, des Fachplanungsrechts und des Umweltrechts.
Dabei kennen wir alle Facetten der Beratung: In einigen Projekten arbeiten wir für Vorhabenträger oder Genehmigungsbehörden, vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung von Baurecht, der Gestaltung städtebaulicher Verträge und der Realisierung von Kraftwerken, Hochspannungsfreileitungen und ähnlichen Projekten.
In anderen Fällen verhindern wir für Projektgegner die Realisierung von Vorhaben.
Außerdem begleiten wir Genehmigungsbehörden bei großen Fachplanungsvorhaben, insbesondere bei Rohstoffabbauvorhaben. Städte und Gemeinden unterstützen wir
bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Fragen des Bauplanungsrechts, des Naturschutzrechts und des Artenschutzrechts.