PLANUNGSRECHT / ÖFFENTLICHES BAURECHT

Bei öffentlichen und privaten Bauprojekten beraten wir in Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts.

Dabei kennen wir die verschiedenen Facetten der Beratung: In zahlreichen Projekten arbeiten wir für Vorhabenträger, vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung von Baurecht, der Gestaltung städtebaulicher Verträge und der Erlangung von Genehmigungen für Stadtquartiere, Fachmarkzentren, Hotels, Büroimmobilien, Wohnbauprojekte und andere Vorhaben. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren verteidigen wir gegen Klagen von Dritten.

In anderen Fällen verhindern wir für Projektgegner die Realisierung.

VERÖFFENTLICHUNGEN

  • Klose, Ungenehmigter Teilabriss lässt Bestandsschutz entfallen! Anmerkungen zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts, vom 24.03.2023 – 1 ME 11/23 – IBRRS 2023, 1830.
  • Klose, Bestimmtheit einer Baugenehmigung ist auch für den Nachbarn von Belang! Anmerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof Bayern, vom 08.05.2023 – 1 ZB 21.684 – IBRRS 2023, 1613.
  • Klose, Kaufvertrag an bestimmten Bebauungsplan geknüpft: Verstoß gegen das Kopplungsverbot?
    ‚Anmerkungen zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.10.2015 – V ZR 307/13, in: IMR Immobilienverwaltung & Recht 2016, 80
  • Klose, Wohngemeinschaft ausländischer Arbeitnehmer im Allgemeinen Wohngebiet zulässig!
    Anmerkungen zum Beschluss des OVG Lüneburg vom 18.09.2015 – 1 ME 126/15, in: IMR Immobilienverwaltung & Recht 2015, 1122

Beratungsschwerpunkte:

  • Beratung von Vorhabenträgern bei der Schaffung von Planungsrecht
  • Gestaltung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen
  • Begleitung von Baugenehmigungsverfahren
  • Verwaltungsgerichtliche Durchsetzung von Genehmigungen und Abwehr von Nachbarklagen
  • Durchführung von Normenkontrollverfahren und gerichtliche Verhinderung von Vorhaben durch Projektgegner

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