RWP verfügt in allen Gebieten des privaten Bau- und Architektenrechts über
langjährige Erfahrung und fundiertes Know-how.
Die Leistungen unserer Kanzlei umfassen die gesamte Bandbreite der Bereiche „Entwickeln, Planen, Bauen und Finanzieren“ und richten sich an sämtliche beteiligten Parteien – von Auftraggebern, Auftragnehmern, Architekten und Projektsteuerern bis hin zu Banken und Insolvenzverwaltern.
Unser Vertragsmanagement deckt alle baurechtlich relevanten Bereiche ab. Wir gestalten und verhandeln Projektentwicklungsverträge sowie komplexe Generalunternehmer- und Generalplanerverträge.
Mit unserer baubegleitenden Rechtsberatung tragen wir dazu bei, dass die Projekte unserer Mandanten konfliktfrei, termingerecht und im vereinbarten Kostenrahmen verlaufen.