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Insolvenzrechtliche Beratung

Unsere insolvenzrechtliche Beratung setzt frühzeitig ein: Wir helfen Gläubigern von Unternehmen in der Krise, rechtzeitig vertragliche Sicherungsmechanismen einzusetzen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüfen wir für Gläubiger insolventer Unternehmen, ob vertragliche Anfechtungsmöglichkeiten bestehen, um Forderungen durchzusetzen. Nach Bedarf bündeln wir die Interesse einzelner Gläubiger mit denen gesicherter Gläubiger, um eine stärkere Position zu erreichen.
Für Unternehmen in der Krise erarbeiten wir Konzepte, die die Insolvenzgefahr reduzieren. Wir unterstützen insbesondere bei Umfinanzierungen und Umstrukturierungen durch Kurzanalysen und langfristige Sanierungsgutachten.